Amtliche Meldung

Änderung der Abfallgebührensatzung des Landkreises Tübingen zum 1. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 wird der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen die Gebühren für die Abfallentsorgung erhöhen. Dies hat der Kreistag im Oktober 2023 beschlossen.
Die Abfallgebühren wurden zuletzt 2020 für das Jahr 2021 neu kalkuliert und festgesetzt. Sie hatten somit drei Jahre Bestand. Eine Neukalkulation der Gebühren war insbesondere aufgrund der höheren Entsorgungskosten beim Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen sowie der inflationsbedingten Preissteigerungen bei der Abfalleinsammlung notwendig. Da aus Vorjahren noch Gebührenüberschüsse vorhanden waren, konnten diese zur Minderung der Gebührenerhöhung verwendet werden.
Beim Restmüll sinken im Ergebnis die Behälterjahresgebühren um ca. 8,2 %, im Gegenzug steigen die Leerungsgebühren um ca. 16,1 %. Dadurch erhöhen sich beim Hausmüll die Gebühren je nach Leerungsanzahl um ca. 6,1 %.
Aktuell nutzen ca. 50 % der privaten Kunden des Abfallwirtschaftsbetriebs für die Restmüllentsorgung einen 40 Liter- Behälter. Bei einem Behältervolumen von 40 Liter und 12 Mindestleerungen werden sich die jährlichen Abfallgebühren um 3,11 € erhöhen. Beim Gewerbeabfall werden – wie beim Restmüll – mindestens 12 Leerungen pro Jahr berechnet. Da es hier keine Behälterjahresgebühr gibt und nur die Leerungsgebühr steigt, steigen die Gewerbeabfallgebühren um ca. 16 %.
Beim Restmüll lohnt es sich in Zukunft noch mehr darauf zu achten, Abfall zu reduzieren, damit nicht mehr als 12 Mindestleerungen pro Jahr benötigt werden. Werden weniger als 12 Mindestleerungen benötigt, ist es von Vorteil, Behältergemeinschaften zu bilden. Beim Bioabfall kommt es aufgrund der um 13 % gestiegenen Verwertungskosten zu einer Erhöhung der Gebühren um ca. 7 %.
Wer mehr zur Kalkulation der Abfallgebühren erfahren möchte, findet auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes weitere Informationen.
Unter dem Link https://www.abfall-kreis-tuebingen.de/gebuehrenrechner/ gibt es einen Gebührenrechner. Dort wird erklärt, wie sich die Abfallgebühren zusammensetzen und es können mit dem Gebührenrechner auch unterschiedliche Varianten bezüglich Behälteranzahl, Behältergröße und Leerungshäufigkeit berechnet werden.
Die Gebührenbescheide für das Jahr 2024 werden voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar nächsten Jahres versendet. Auf den Gebührenbescheiden finden sich weitere Informationen sowie die Kontaktdaten zu den direkten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern.

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.